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VERKAUFS & LIEFERBEDINGUNGEN

Unterkohlstätten 1.1.2017

 

Geltungsbereich

 

Diese Bedingungen gelten ausschließlich und auch für künftige Geschäfte, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen oder  die Lieferung ohne Einspruch gegen entgegenstehende Bedingungen vorgenommen haben.

 

Leistungsumfang und Vertragsabschluß

 

Unsere Angebote sind freibleibend. Der ‚’Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir nach Erhalt einer Bestellung eine Lieferung oder eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt haben, das gilt auch für Bestellungen an unsere Handelsvertreter. Verbindlich  ist nur der Text unserer Auftragsbestätigungen. Alle technischen Daten unserer Kataloge, Listen und Zeichnungen sowie die Gewichts- und Maßangaben sind sorgfältig erstellt, Irrtum vorbehalten, gleiches gilt für alle Daten in unseren Verkaufsunterlagen, auch  jenes unserer Zulieferanten. Änderungen  die den Fortschritt dienen, behalten wir uns auch nach absenden der Auftragsbestätigung vor, soweit dadurch nicht Preis, Funktion oder Lieferzeit beeinträchtigt werden.

 

Liefertermine

 

Der Liefertermin der Auftragsbestätigung ist unverbindlich, sofern schriftlich nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Die Lieferfrist beginnt mit dem Absendedatum unserer Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor vollständiger Klärung aller technischen Detailfragen. Die Lieferfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener, außergewöhnlichen oder unabwendbarer Ereignissen jedweder Art, insbesondere Streiks, auch illegalen Streiks, Aussperrungen sowie bei nicht rechtzeitiger Selbstlieferung, auch  wenn  diese Ereignisse erst während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. Der Besteller wird hiervon unverzüglich nach bekannt werden schriftlich benachrichtigt. Im Falle eines von uns zu vertretenen Lieferverzuges wird der Besteller eine  angemessene Nachfrist gewähren bevor er Rechte aus dem Verzug geltend macht. Erst wenn die Nachfrist nicht eingehalten ist, kann der Besteller unter Ausschluss aller  weitergehenden Rechte schriftlich vom Vertrag zurücktreten.

 

Gefahrenübergang

 

Die Gefahr geht auf den Besteller  über, wenn die Ware das Werk oder Auslieferungslager verlassen hat; das gilt auch für Teillieferungen. Das Transportrisiko ist von  und nicht abgesichert. Der Versand erfolgt im Auftrag des Bestellers, unfrei. Für Aufträge unter einem Nettofakturenwert von € 5000.- werden Transportkosten nach Aufwand verrechnet. Ausgenommen  davon sind Kleinlieferungen durch unser Verschulden.

 

Preise, Zahlungsbedingungen

 

Alle Preise verstehen sich ab Werk oder Auslieferungslager und ohne Umsatz- (Mehrwert) Steuer. Verpackung und Transportkosten die uns vom Vorlieferanten in Rechnung gestellt werden, werden gesondert berechnet. Sämtliche Rechnungen sind nach 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Die Zahlung gilt am dem Tag als geleistet, an welchem wir über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Bei Verzug von Bezahlungen einer Rechnung werden sämtliche Forderungen einschließlich später fällig werdender Wechsel, ungeachtet eines vereinbarten Zahlungsziels, sofort fällig. Des Weiteren sind wir berechtigt von etwa laufenden Verträgen, auch wenn diese schon teilweise erfüllt sind zurückzutreten, ohne dass der Käufer hieraus irgendwelche Rechte gegen uns herleiten kann. Bei Zahlungsverzug werden, vorbehaltlich weiteren Schadens, 2% Säumniszuschlag des Forderungsbetrages sowie Verzugzinsen in der Höhe der üblichen Bankzinsen für Kontokorrent-Kredite in Rechnung gestellt. Im Falle der Säumnis sind wir berechtigt, neben dem Säumniszuschlag und den Verzugszinsen auch Mahngebühren sowie die Interventions- und Inkassogebühren eines Kreditschutzbüros oder Rechtsanwaltes zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug oder bei Eintreten eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Insolvenzverfahrens werden sämtliche gewährte Nachlässe, Rabatte und Boni hinfällig und rückverrechnet. Bei allfälliger Nettopreisverrechnung gelten die offiziellen Bruttopreislisten des Hersteller oder ihrer Vertreter als Forderungsbetrag vereinbart. Mangels einer Bruttopreisliste gilt bei Nettoverrechnung der doppelte Wert als Brutto.

 

Eigentumsvorbehalt

 

Die ausgelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur gänzlichen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden noch offenen Forderungen. Die Vorbehaltswaren dürfen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert  werden. Die aus der Veräußerung der Vorbehalsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer mit ihrem Entstehen an uns zur Sicherheit unserer Forderung zur Gänze ab. Wir behalten uns das Recht vor, sämtliche von uns gelieferten und noch vorrätigen Waren jederzeit, auch bei einem Insolvenzverfahren, zurückzufordern. Der Verkauf vorrätiger Waren bei einem Insolvenzverfahren oder Dienstleistung, mit schuldbefreiender Wirkung zahlungshalber  mit unseren Forderungen aufzurechnen sind. Dies gilt insbesondere in einem Insolvenzverfahren.

 

Warenrücksendungen

 

Rücksendungen können nur binnen 2 Wochen nach Rechnungslegung mit unserer vorherigen Einwilligung und nur frachtkostenfrei vorgenommen werden. Alle Kosten für Liefern, Zurücknehmen und Wiedereinlagerung werden an der Gutschrift gekürzt, diese betragen 30% vom berechneten Wert; dies gilt nicht im Falle eines berechtigten Rücktritts des Bestellers vom Vertrag jedoch auch bei Rückholung der Vorbehaltswaren bei Insolvenz.

 

Gewährleistung und Haftung für Mängel

 

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, soweit nicht für einzelne Liefergegenstände  besondere Gewährleistungsfristen gelten. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges. Der Käufer hat sofort entdeckbare Mängel unverzüglich nach Empfang, andere Mängel innerhalb einer Woche nach Entdeckung mittels eingeschriebenen Brief zu beanstanden. Bei Lieferung der Ware durch einen Spediteur oder Paketdienst ist das Schadensprotokoll sofort aufzunehmen und an uns weiterzuleiten. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass seitens des Käufers gegen uns kein Anspruch auf wie auch immer gearteten Schadenersatz wie für Verletzung von Personen, für Folgeschäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind, sowie kein Anspruch auf entgangenen Gewinn besteht.

 

Muster, Handelswaren, Sonderprodukte, Schutzwaren

 

Muster werden grundsätzlich berechnet. Bei Rückgabe innerhalb von 2 Wochen im verkaufsfähigen Zustand schreiben wir  die Ware gut. Sollten die Muster gebraucht worden sein, gilt unser Passus Warenrücksendungen. Als Handelswaren gelten grundsätzlich alle – nicht in unserem Haus gefertigten – Produkte. Bei Bestellung von Sonderprodukten ist darauf zu achten, dass Änderung und Ausführung und Stückzahl nur in schriftlicher und einvernehmlicher Form möglich ist. Bestellte und speziell gefertigte Produkte sind abnahmepflichtig. Nachbestellungen können  nicht von der vereinbarten Preisbasis abgeleitet  werden und unterliegen unseren kalkulatorischen Möglichkeiten. Für die Einhaltung von Patent und Lizenzrechten nach Gefahrenüberganges haftet ausschließlich der Käufer. Dies gilt insbesondere für weitere Veräußerungen, Bearbeitung und den Export der von uns gelieferten Waren.

 

Sonstige vertragliche und  gesetzliche Ansprüche

 

Ergänzend zu unseren Verkaufs & Lieferbedingungen gelten die allgemeinen Lieferbedingungen des Elektrogroßhandels Österreichs. Bei Unanwendbarkeit einzelner Produkte sind sie sinngemäß so zu ersetzen wie es unser  Wille war.

 

Gerichtstand und Erfüllungsort

 

Gerichtstand für alle Ansprüche aus den zugrunde liegenden Vertragsverhältnis, insbesondere für Kaufpreisansprüche, ist Oberwart. Dies gilt auch für Ansprüche die im Mahnverhalten verfolgt werden. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Käufer auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Oberwart. Im Übrigen gilt – auch für Export – österreichisches Recht.

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